Hausordnung

HAUSORDNUNG ÜBEHAUS

 

Liebe Musiker und Nutzer des Übehauses,

Dieser gemeinschaftliche Proberaum stellt ein städtisches Kulturexperiment dar. Bitte nutzt das Übehaus verantwortungsvoll und in einer Weise, die das gemeinsame Musizieren in unserer Stadt bereichert und nicht beeinträchtigt!

 

§ 1 Allgemein

Das Übehaus bietet einen gemeinschaftlichen, temporären Musikproberaum. Die Nutzung des Raumes dient demnach ausschließlich dem musikalischen Zweck. Andersartige Nutzungen sind grundsätzlich untersagt und im Ausnahmefall im Voraus mit dem Betreiber abzustimmen.

Die Hausordnung hängt öffentlich im Übehaus aus und wird durch die Online-Buchung, sowie das Betreten des Übehauses automatisch von Jedem akzeptiert.

Die hier aufgeführten Regelungen gelten für das gesamte Gebäude, sowie die Außenbereiche des Übehauses.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird der Musiker von der Nutzung der Proberäume ausgeschlossen.

 

§ 2 Nutzungsregeln

Zugang zum Übehaus erhalten Musiker nach Kontaktaufnahme und Prüfung durch den Betreiber. Die Registrierung, sowie die Buchung des Proberaums für ein bestimmtes Zeitfenster erfolgen über das Online-Buchungsportal.

Nach erfolgreicher Buchung des Übehauses wird ein Zugangscode per Mail zugesandt, der für den jeweiligen Buchungszeitraum die Türe des Übehauses öffnet. Es ist untersagt den Buchungscode an Dritte weiterzugeben und Unbefugten während des Buchungszeitraums Zugang zum Übehaus zu gewähren.

Die maximale Buchungsdauer pro Musiker beschränkt sich auf 2 Stunden pro Tag. Das Übehaus ist für das Üben von Einzelpersonen und kleinen Ensembles bis max. 5 Personen gestattet.

Die gesetzlichen Ruhezeiten im und am Übehaus sind einzuhalten. Aus Rücksicht auf die Nachbarn ist zwischen 23:00 Uhr und 8:00 Uhr das Musizieren untersagt.

Das Gesamtgebäude sowie alle Einbauten, Möbel und losen Gegenstände des Übehauses sind mit Bedacht zu nutzen und dürfen weder beschädigt noch entwendet werden.

Die Innen- sowie Außenbereiche des Übehauses sind in einem sauberen Zustand zu halten. Anfallender Müll ist grundsätzlich persönlich zu entsorgen.

Das Übehaus muss nach Ende der Probe im ursprünglichen Zustand hinterlassen werden. Die Eingangstüre ist grundsätzlich geschlossen zu halten und darf nicht blockiert werden. Sie ist als Fluchtweg stets freizuhalten.

Das Übehaus ist in den kalten Monaten mit einem Niedertemperaturkonvektor ausgestattet. Die Bedienung des Heizgerätes erfolgt durch den Betreiber und darf nicht von den Musikern verstellt werden. Die Heizung darf weder bewegt, noch abgedeckt werden. ACHTUNG: Einige Teile des Heizgeräts können sehr heiß werden!

Im gesamten Gebäude und im Außenbereich des Übehauses besteht absolutes Rauchverbot.

Der Konsum und Handel von Betäubungsmitteln ist verboten.

Die sicherheits- und feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten.

Tiere dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden.

 

§ 3 Haftung

Die Nutzung des Übehauses erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Instrumente, persönliche Gegenstände etc. übernommen.

Jeder Nutzer haftet für alle durch sich oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt im und am Gebäude und an den Einrichtungsgegenständen entstehenden Personen-, und Sachschäden.

Im Schadensfall (Einbruch/Diebstahl/Höhere Gewalt/etc.), sowie bei Betriebsstörungen ist der Betreiber umgehend zu informieren.

Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen oder sonstigen behindernden Ereignissen können keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

Für den Fall, dass ein Musiker*in das Übehaus in einem beschädigten oder verschmutzten Zustand vorfindet, ist er/sie verpflichtet, den Betreiber sofort zu informieren; der Zustand ist möglichst bildlich festzuhalten, damit der Betreiber sich mit dem dafür verantwortlichen vorherigen Nutzer in Verbindung setzen und ggf. Schadensersatz verlangen bzw. ihn/sie von der zukünftigen Nutzung ausschließen kann.

 

Viel Spaß beim Musizieren!

 

Mehr Infos:

www.uebehaus.com

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